| Ferienjobs bei Schülern und Studierenden sind begehrt |
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Versicherungsschutz gilt weiterhin
Gotha, 20. Juli 2006. Die Sommerferien beginnen und damit unter anderem die Reisezeit. Zahlreiche Schüler oder Studierende nutzen allerdings ihre freie Zeit, um sich ein wenig Geld zu verdienen. Zusätzlich sammeln sie erste Erfahrungen im Berufsleben. Die Schüler und Studierenden stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, während sie einem Ferienjob oder Praktikum nachgehen. Die Dauer der Beschäftigung oder Höhe des Entgeltes sind dabei unerheblich. Das gleiche gilt für unbezahlte Praktika und Minijobs. Vom ersten Arbeitstag an besteht Versicherungsschutz, der den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause einschließt. Zuständig ist der Unfallversicherungsträger des Arbeitgebers. Das kann eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sein. Anfallende Kosten muss der Arbeitgeber tragen und die Anmeldung beim jeweiligen Unfallversicherungsträger vornehmen. Für die Versicherten ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei.
Wer einen Ferienjob im Ausland übernimmt, ist in der Regel nicht über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Kontakt: Stephanie Robus, Tel: 03621 777141, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Fachbereich Prävention / PR, Humboldtstr. 111, 99867 Gotha |


