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Beschäftigte vor Vogelgrippe schützen Drucken E-Mail

Unfallkasse gibt Sicherheitshinweise

 

 

Gotha, 17. Februar 2006. Erste Fälle der Vogelgrippe in Deutschland verlangen Unterstützung in der Bergung von Vögeln. Diese ist jedoch nicht frei von Gefahren und bringt ein Infektionsrisiko mit sich. Besonders betroffen sind Personen, die Vögel einsammeln und untersuchen, wie z.B. Tierärzte, Feuerwehrleute, Mitarbeiter des Landesveterinäramtes, ect. Da jeglicher Kontakt mit verdächtigem Geflügel zu vermeiden ist, müssen betroffene Mitarbeiter geeignete Schutzausrüstung tragen, wie z.B. eine belüftete Haube oder eine Schutzmaske. Sie verhindern, dass Einatmen von krankheitserregenden Partikeln. Ein Mund-Nasen-Schutz bzw. OP-Maske reicht hierzu nicht aus. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) hervor.

 

Gemäß Beschluss 608 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe gehören dazu:

  • Körperbedeckende Arbeitskleidung (Einmalschutzanzüge) möglichst mit Kapuze (die Haare vollständig abdeckende Kopfbedeckung)
  • Desinfizierbare Stiefel (Gummistiefel)
  • Flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Schutzhandschuhe
  • Augen- bzw. Gesichtsschutz
  • Bei engem Tierkontakt ein Partikelfiltergerät mit Gebläse TM2P bzw. TM3P, eine Atemschutzhaube TH2P oder TH3P mit Warneinrichtung oder eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP 3 mit Ausatemventil

 

Informationen über Maßnahmen, die Beschäftigte bei Vogelgrippeverdacht zu ihrem Schutz ergreifen sollten, gibt ein aktuelles Internet-Dossier unter http://www.hvbg.de

 

Kontakt: Stephanie Robus, Tel: 03621 777141, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

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