| Weihnachtsfeier ist versichert |
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Teilnahme an betrieblicher Weihnachtsfeier steht unter Unfallschutz
Gotha, November 2005. Weihnachtsfeiern finden in den nächsten Tagen in vielen Unternehmen statt. Keiner wünscht es sich in der besinnlichen Weihnachtszeit, aber Unfälle passieren unerwartet und überall. Voraussetzung für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ist, dass die Feier vom Arbeitgeber oder Unternehmensleitung organisiert wird. Zweck soll sein, die Verbundenheit zwischen Belegschaft und Führungsebene zu fördern. Somit muss der gesamten Belegschaft ermöglicht werden, an der Veranstaltung teilzunehmen. Überwiegender Belegschaftsanteil und Unternehmer haben die Feier zu besuchen, um ihr betrieblichen Charakter zu geben. Tätigkeiten wie z.B. Tanzen, Spielen sowie Essen und Trinken stehen unter Versicherungsschutz. Erklärt der Unternehmer, die Veranstaltung für offiziell beendet, besteht weiterhin Versicherungsschutz für den direkten Heimweg. Für längeres Verbleiben am Veranstaltungsort und selbst geschaffene Gefahren, wie z.B. alkoholbedingte Unfälle auf dem Heimweg, besteht kein Versicherungsschutz, ebenfalls für die Teilnahme von Gästen und ehemaligen Beschäftigten.
Im Falle eines (UN)Falles übernimmt die UKT alle anfallenden Kosten für ambulante und stationäre Behandlung.
Kontakt: Stephanie Robus, Tel: 03621 777141, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Fachbereich Prävention / PR, Humboldtstr. 111, 99867 Gotha |


