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Schüler sind gesetzlich versichert

 

 

Gotha, November 2005. Gemeinsame Aktivitäten und Erlebnisse stärken die Klassengemeinschaft. Skifahren, Rodeln und Wandern sind beliebte Sportarten und machen den Schülern Spaß. Oftmals wird eine Klassenfahrt in Wintersportgebiete im Ausland geplant, um sich in der freien Natur ohne schulische Zwänge zu bewegen.

 

Leider ist das Vergnügen im Schnee nicht ohne Gefahren. Kollision beim Rodeln und Stürze auf der Piste sind häufige Unfallursachen. Dabei hat jede Wintersportart ihren eigenen Verletzungsverlauf mit Folgen. "Beim Skifahren sind oftmals die unteren Extremitäten betroffen.", so Klaus Nagel, Fachbereichsleiter Leistungen und Recht.

 

Unter dem gesetzlichen Versicherungsschutz bei Klassenfahrten stehen alle Aktivitäten, die gruppendynamische Prozesse bedingen und im Organisations- und Verantwortungsbereich der Schule liegen. Entscheidend für die Beurteilung des Versicherungsschutzes sind konkrete Umstände des Einzelfalles.

 

 

Kontakt: Stephanie Robus, Tel: 03621 777141, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Fachbereich Prävention / PR, Humboldtstr. 111, 99867 Gotha