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Kinder bei Tagesmüttern und in Tagespflegestellen gegen Unfälle versichert

 

 

Gotha, 7. November 2005. Die Erweiterung des Sozialgesetzes sichert künftig betreute Kinder bei Tagesmüttern und in Tagespflegestellen gegen Unfälle ab. Bisher beschränkte sich der Versicherungsschutz auf Kinder in Krippen, Kindertagestätten und Horten.

 

Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei und für die Eltern erübrigt sich eine Anmeldung bei der Unfallkasse Thüringen. Vorraussetzung ist, die Registrierung der Tagespflegeperson beim Träger der örtlichen Jugendhilfe.

 

Nach Angabe des Sozialministeriums zählt Thüringen ca. 700 Kinder in der Tagespflege. Mit der neuen Regelung erreicht die Bundesregierung eine Gleichstellung verschiedener Kinderbetreuungsformen. Dadurch lassen sich Beruf und Familienleben besser vereinen.

 

Im Falle eines (UN)Falles übernimmt die UKT alle anfallenden Kosten für ambulante und stationäre Behandlung.

 

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