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Akademischer Nachwuchs ist gesetzlich unfallversichert

 

 

Gotha, 14. Oktober 2005. Auf dem Campus herrscht bald wieder reges Treiben. Lehrveranstaltungen, Prüfungen sowie Partys beginnen mit dem neuen Semester.

 

In Thüringen besuchen derzeit 49.193 Studenten eine Universität oder Hochschule. Viele von ihnen wissen nicht, dass sie bei der Unfallkasse gegen Unfälle versichert sind. Bereits der Weg zur Immatrikulation und alle Aktivitäten in Verbindung mit dem Universitäts-, Hoch- oder Fachschulbesuch stehen unter dem gesetzlichen Versicherungsschutz, z.B. Vorlesungen, Teilnahme an Repetitorien / Exkursionen, Bibliotheksbesuch sowie Hochschulsport.

 

Nicht versichert sind private Tätigkeiten, z.B. Studienarbeiten zu Hause, private Fahrten, private Unterbrechung der Wege zur Lehranstalt, um Einkäufe zu erledigen und private Partys.

 

Der Versicherungsschutz ist für Studierende beitragsfrei. Die Kosten dafür tragen Bund und Land. Im Falle eines (UN)Falles übernimmt die UKT alle anfallenden Kosten für ambulante und stationäre Behandlung.

 

Kontakt: Stephanie Robus, Tel: 03621 777141, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Fachbereich Prävention / PR, Humboldtstr. 111, 99867 Gotha