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Gartenarbeit bei Hitze Drucken E-Mail
Dienstag, den 28. Juni 2011 um 00:00 Uhr

Gartenarbeit bei Hitze 
Unfallkasse Thüringen gibt Tipps

In der Sommerhitze kann Gartenarbeit die Gesundheit belasten. Die Unfallkasse Thüringen rät, das Graben und Jäten in die kühlen Morgen- und Abendstunden zu verlegen, viel zu trinken und die Haut zu schützen. Dann haben Hitzschlag, Sonnenstich oder Sonnenbrand kaum eine Chance. Morgens und abends sind die Sonnenstrahlen noch angenehm und die Ozon-Werte sind niedriger als mittags – wichtig für Menschen mit empfindlichen Atemwegen. Sind Arbeiten in der Mittagszeit unvermeidlich, sorgt eine wasserfeste Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor für Hautschutz. Eine Sonnenbrille, die auch seitlich geschlossen ist, blockt gleißende Helligkeit ab, die die Bindehaut der Augen reizt. Komplett wird das Mittags-Outfit mit heller, leichter, langärmeliger Kleidung sowie einer hellen Kopfbedeckung mit Krempe oder Schirm.
 
Viele Trinkpausen im Schatten
Saftschorlen, kohlensäurearme Mineralwässer und  ungesüßte Kräutertees sind ideale Getränke für die Trinkpausen. Sie sollten gleichmäßig über den Tag verteilt sein. Das hilft gegen Flüssigkeitsverlust und hält den Kreislauf stabil. Die Trinkmenge sollte 1,5 Liter nicht unterschreiten.

Gartenhelfer müssen angemeldet werden
Wer sich für die Gartenarbeit einen Helfer „gönnt“, muss ihn zur gesetzlichen Unfallversicherung
anmelden. Selbst wenn der Helfer nur ab und zu arbeitet. Im Falle eines versicherten Unfalls
trägt die gesetzliche Unfallversicherung sämtliche Kosten für die medizinisch notwendige
Behandlung und Rehabilitation. Eine private Unfallversicherung oder die Krankenkasse des
Verunglückten ist nicht zuständig, ebenso wenig die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers.

Minijobzentrale oder Unfallkasse?
Verdient der Helfer weniger als 400 Euro pro Monat („geringfügig Beschäftigte“), muss er bei der Minijobzentrale angemeldet werden (www.minijob-zentrale.de). Für Hilfen, die mehr als 400 Euro verdienen, etwa durch mehrere Jobs, ist die regional zuständige Unfallkasse der richtige Ansprechpartner. Arbeitgeber in Thüringen melden ihre Haushaltshilfe bei der Unfallkasse Thüringen (www.ukt.de) an. 

Die UKT ist die gesetzliche Unfallversicherung im Freistaat. 700.000 Studenten, Schüler, Kindergartenkinder und Arbeitnehmer in öffentlichen Einrichtungen stehen unter dem Schutz der Unfallversicherung. Zum Versichertenkreis gehören ehrenamtlich Tätige, Beschäftigte in
Privathaushalten und Pflegepersonen.