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Depression im Alter oft unerkannt Pflegende Angehörige sind besonders gefordert – für sich und ihr Familienmitglied
Wenn ein betagter Pflegebedürftiger schwermütig oder antriebslos wirkt und sich völlig zurückzieht, sind dies oft Symptome einer depressiven Erkrankung. Bei älteren Menschen wird sie aber oft nicht erkannt. Das stellt auch die Angehörigen vor Probleme.
Wie erkennen pflegende Angehörige eine Depression? Die neue Ausgabe des Pflegeinfobriefes „Zu Hause pflegen – bleiben Sie gesund!“ der Unfallkasse Thüringen behandelt dieses sensible Thema. Angehörige erkennen eine Depression des Pflegebedürftigen oft nur schwer, sie sind angewiesen auf ihre Menschenkenntnis und Beobachtungsgabe. Und wie geht es dann weiter? Zum Beispiel mit einem Termin bei einem kommunalen psychiatrischen Dienst. Oder mit einem Besuch beim Hausarzt, der im Anschluss an die Diagnose auch bei der Suche nach einem Facharzt hilft. Wichtig ist, dass die Familie in dieser oft lang andauernden und belastenden Phase Freunde und Verwandte hat, die sich kümmern, zum Beispiel mit Anrufen und Besuchen. Diese Unterstützung hilft der pflegenden Person ebenso wie der pflegebedürftigen.
Von der eigenen Wohnung ins Pflegeheim Die meisten Menschen möchten ihren Lebensabend in der eigenen Wohnung verbringen. Manchmal aber ist ein Umzug in ein Pflegeheim unumgänglich. Der Pflegebrief gibt Hinweise, wie Pflegende ihrem Angehörigen den Übergang ins Heim erleichtern können, etwa durch die zeitige Auswahl in Frage kommender Häuser, durch Besuche in mehreren Häusern oder durch gezielte Fragen an die Heimleitung zur Qualifikation von Pflegekräften und Therapeuten. Eine gute Basis für die Entscheidung ist ein Probewohnen, etwa im Rahmen einer Kurzzeitpflege während eines Urlaubs des pflegenden Angehörigen.
Druckgeschwüre und Impfschutz Weitere Themen in „Zu Hause pflegen – bleiben Sie gesund!“ sind Druckgeschwüre, die auch in der häuslichen Pflege zu einem Problem werden können. Tipps gibt es auch zum Impfschutz, ist doch die stabile Gesundheit des Angehörigen eine wesentliche Grundlage für eine optimale Pflege.
Die UKT ist die gesetzliche Unfallversicherung im Freistaat. 700.000 Studenten, Schüler, Kindergartenkinder und Arbeitnehmer in öffentlichen Einrichtungen stehen unter dem Schutz der Unfallversicherung. Zum Versichertenkreis gehören u.a. ehrenamtlich Tätige sowie Beschäftigte in Privathaushalten und häusliche Pflegepersonen.
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