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23 Millionen Deutsche engagieren sich im Ehrenamt
In Thüringen stehen 68 Tausend ehrenamtlich Tätige unter dem Versicherungsschutz der Unfallkasse Thüringen (UKT). Sie engagieren sich in ihrer Freizeit, um anderen Menschen zu helfen oder haben Freude an ihrer Tätigkeit. Für das Gemeinwohl sind diese freiwilligen Helfer unersetzbar. Häusliche Pflege und Vereinsarbeit sind einige Bereiche, in denen sie tätig sind.
Passiert während ihres Arbeitseinsatzes ein Unfall, genießen sie wie Arbeitnehmer den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Voraussetzung dafür ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag erfolgte. „Dies ist vor dem Hintergrund bedeutsam, dass viele Kommunen verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur setzen.“, erklärt Renate Müller, Geschäftsführerin der UKT. Weiterhin setzt das Ehrenamt eine unentgeltliche Tätigkeit voraus. Die Feststellung, welcher Unfallversicherungsträger für bestimmte Tätigkeiten zuständig ist, richtet sich nach dem Aufgabenbereich sowie der Organisations- und Rechtsform des Unternehmens.
Zum versicherten Personenkreis der UKT im bürgerschaftlichen Engagement gehören u.a. kommunale Mandatsträger, Wahlhelfer, Elternvertreter oder Patientenführsprecher in Städtischen Kliniken. Ehrenamtliche von Rettungsunternehmen sind ebenfalls über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger abgesichert.
Die UKT ist die gesetzliche Unfallversicherung im Freistaat. 700.000 Studenten, Schüler, Kindergartenkinder und Arbeitnehmer in öffentlichen Einrichtungen stehen unter dem Schutz der Unfallversicherung. Zum Versichertenkreis gehören u.a. ehrenamtlich Tätige sowie Beschäftigte in Privathaushalten.
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