| Ein Sturz und seine Kosten |
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| Donnerstag, den 20. Januar 2011 um 08:16 Uhr |
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Eigentümer haften für mangelhaften Winterdienst Schlecht geräumte Wege und fehlendes Streugut auf glatten Flächen erhöhen im Winter die Anzahl der Sturzunfälle. Wer auf dem Weg zu oder von seiner Arbeitsstelle verunglückt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sie übernimmt die Kosten für Heilbehandlung, Davon unbenommen hat der Gestürzte die Möglichkeit, den Eigentümer, der für den ungenügenden Winterdienst verantwortlich ist, haftbar zu machen und ein Schmerzensgeld einzuklagen - im Gegensatz zum Beispiel zu Arbeitsunfällen, bei denen grundsätzlich kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Dazu sollte er allerdings einige Daten aufnehmen, die die konkrete Situation des Unfalls dokumentieren: Auch für den jeweils zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung können diese Informationen wichtig sein. Er kann unter Umständen den fahrlässigen Eigentümer für die Behandlungskosten des Verunglückten in Regress nehmen.
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