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Ein Sturz und seine Kosten Drucken E-Mail
Donnerstag, den 20. Januar 2011 um 08:16 Uhr

Eigentümer haften für mangelhaften Winterdienst

Schlecht geräumte Wege und fehlendes Streugut auf glatten Flächen erhöhen im Winter die Anzahl der Sturzunfälle.  Wer auf dem Weg zu oder von seiner Arbeitsstelle verunglückt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sie übernimmt die Kosten für Heilbehandlung,
Rehabilitation und gegebenenfalls auch Rentenzahlungen.

Davon unbenommen hat der Gestürzte die Möglichkeit, den Eigentümer, der für den ungenügenden Winterdienst verantwortlich ist, haftbar zu machen und ein Schmerzensgeld einzuklagen - im Gegensatz zum Beispiel zu Arbeitsunfällen, bei denen grundsätzlich kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.

Dazu sollte er allerdings einige Daten aufnehmen, die die konkrete Situation des Unfalls dokumentieren:
- Straße und Hausnummer des Hauses, vor dem der Sturz passiert ist
- Wochentag und genaue Urzeit des Unfalls
- Wie ist die Wetterlage: Schneite es zum Zeitpunkt des Unfalls oder lag der Schneefall schon Stunden zurück?
- Wenn Sie ein Handy dabei haben, machen Sie ein Foto des Unfallortes
- Wenn es Zeugen des Unfalls gibt, bitten Sie sie um ihre Personalien

Auch für den jeweils zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung können diese Informationen wichtig sein. Er kann unter Umständen den fahrlässigen Eigentümer für die Behandlungskosten des Verunglückten in Regress nehmen.


Die UKT ist die gesetzliche Unfallversicherung im Freistaat. 700.000 Studenten, Schüler, Kindergartenkinder und Arbeitnehmer in öffentlichen Einrichtungen stehen unter dem Schutz der Unfallversicherung. Zum Versichertenkreis gehören ehrenamtlich Tätige, Beschäftigte in Privathaushalten und Pflegepersonen. Passiert ein Unfall leitet die Unfallkasse Thüringen sofort geeignete Maßnahmen ein, um eine schnelle Heilbehandlung zu garantieren.