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Pflegecreme und Handschuhe helfen
Hilfen in Privathaushalten tragen ein erhöhtes Risiko für Hauterkrankungen. Vor allem die Hände sind betroffen, denn sie sind bei der Hausarbeit das wichtigste „Werkzeug“. Darauf weist die Unfallkasse Thüringen hin.
Da viele Haushaltshilfen mehrere Jobs haben, sind ihre Hände oft über längere Zeit Wasser, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ausgesetzt. Das macht sie anfällig für Erkrankungen wie trockene Stellen, Schuppen und Rötungen bis hin zu chronischen Hautkrankheiten. Private Arbeitgeber sollten milde Reinigungsmittel kaufen, die den Säureschutzmantel der Haut nur wenig belasten. Geeignete Mittel tragen oft die Bezeichnung „ph-neutral“ oder werben mit dem positiven Ergebnis einer neutralen Institution, etwa „Stiftung Warentest“. Eine fürsorgliche Geste ist es, neben die Putzmittel auch eine spezielle Hand-Pflegecreme zu stellen, die die Regeneration der Haut unterstützt.
Handschuhe gehören zur Grundausstattung Unverzichtbar sind Haushaltshandschuhe. Sie halten vor allem Spül- oder Waschmittel und andere schwach aggressive Reinigungsmittel ab. Die dünnen „Gummihandschuhe“ ermöglichen gutes Tasten und Greifen, sollten aber nicht mit Heißem in Kontakt kommen, etwa mit Kochtöpfen oder heißen Behältern direkt aus der Mikrowelle. Eine textile Innenbeschichtung (Baumwolle) saugt Schweiß auf. Das kann Allergien vorbeugen, zum Beispiel bei empfindlicher Haut einer Latexallergie.
Hilfen in Haus und Garten sind gesetzlich unfallversichert Haushalts- und Gartenhilfen sind gesetzlich unfallversichert. Das heißt: Passiert der Hilfe bei der Arbeit oder auf dem mit der Arbeit verbundenen Wegen ein Unfall, trägt die gesetzliche Unfallversicherung alle Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung und Rehabilitation. Eine private Unfallversicherung oder die Krankenkasse des Verunglückten ist nicht zuständig, ebenso wenig die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers. In Thüringen ist die Unfallkasse Thüringen die richtige Ansprechpartnerin(www.ukt.de, Reiter „Haushalte“, oder Tel.: 03621 777 310), wenn die Hilfe durch einen oder mehrere Jobs mehr als 400 € pro Monat verdient. Liegt der Verdienst unter 400 Euro/Monat, ist die Minijobzentrale zuständig („Haushaltsscheckverfahren“, www.minijobzentrale.de).
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