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Unfall beim Laternelaufen? Drucken E-Mail
Freitag, den 07. Januar 2011 um 10:04 Uhr

Kinder und ehrenamtliche Helfer sind gesetzlich unfallversichert

Kinderaugen und bunte Laternen leuchten um die Wette, wenn am 11. November zum Martinstag wieder viele Kinder durch die Straßen ziehen. Wird der Umzug vom Kindergarten oder von der Kinderkrippe veranstaltet, stehen die Kleinen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Auch ehrenamtliche Helfer, zum Beispiel Lotsen für das Überqueren von Straßen, profitieren von diesem Schutz, wenn sie von der Kita-Leitung mit dem Amt beauftragt worden sind. Versichert sind auch die Wege zum Laternenumzug und zurück nach Hause. Darauf weist die Unfallkasse Thüringen (UKT)hin.

Nicht versichert sind Eltern, Besucher oder Kinder, die nicht zum Kindergarten oder zur Kinderkrippe gehören. Ebenfalls ein privates Risiko sind Umwege auf dem Hin- oder Rückweg.

Sicherheit geht vor: Reflektoren an die Kleidung
„Achten Sie darauf, dass Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer Ihr Kind gut sehen können“, appelliert Renate Müller, Geschäftsführerin der UKT. Unentbehrlich in Dämmerung und Dunkelheit sind Reflektoren und helle Kleidung.

Die Unfallkasse Thüringen ist die gesetzliche Schülerunfallversicherung im Freistaat. 250.000 Schüler sind während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen wie Wandertagen, Ausflügen oder Klassenfahrten und auf den Schulwegen gegen Unfälle abgesichert. Passiert ein Unfall leitet
die Unfallkasse Thüringen sofort  geeignete Maßnahmen ein, um eine schnelle Heilbehandlung zu garantieren.