|
Newsletter der UKT - Informationen zum DEÜV-verfahren
Neuer Datenbaustein Unfallversicherung DBUVOZ ab 01. Juni 2011
Seit 2009 müssen Arbeitgeber die Daten zur Unfallversicherung zusätzlich zu den jährlichen Entgeltnachweisen an die Unfallkasse Thüringen auch an die Rentenversicherung melden.
Dazu wurde der Datensatz für SV-Meldungen um einen Datenbaustein, den DBUV - Datenbaustein Unfallversicherung- erweitert.
Der Datenbaustein zur Unfallversicherung muss für alle Personen ausgefüllt werden, für die eine DEÜV - Meldung zu erstellen ist.
Dieser Datenbaustein (Datensatzversion 01) fordert Angaben
- zur Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers ,
- die Mitgliedsnummer des Unternehmens beim Unfallversicheningsträger ,
- die Gefahrtarifstellennummer mit beitragspflichtigem Entgelt sowie den geleisteten Arbeitsstunden.
Im Newsletter 2/2010 haben wir unsere Mitgliedsunternehmen zum korrekten Ausfüllen des DBUV in den monatlichen DEÜV - Meldungen informiert.
Es hat sich nun allerdings gezeigt, dass mit diesem „Datenbaustein Unfallversicherung" Sonderkonstellationen nicht ausreichend abgebildet werden können. Aus diesem Grund wurde der ,,Datenbaustein Unfallversicherung" mit der Datensatrversion 02 um das Feld UV-Grund erweitert. Mit dem UV-Gnind werden jetzt die Sachverhalte abgebildet, für die bisher eine fiktive Gefahrtarifstelle zu verwenden war.
Das neue Feld .UV-Grund" hat folgende Bedeutung:
| Feld UV-Grund |
Erläuterung |
Bisherige GTS |
|
Kein Wert (Leerzeichen)
|
keine Besonderheiten in der Unfallversicherung, d.h. normale UV-Pflicht des Mitarbeiters |
010, 011 oder 111 |
| A07 |
Meldungen für Arbeitnehmer des UV- Trägers |
77777777 |
| A08 |
Unternehmen ist Mitglied bei Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft |
88888888 |
| A09 |
Beitrag zur Unfallversicherung wird nicht nach Arbeitsentgelt bemessen (z.B. Kopfpauschale) |
99999999 |
| B01 |
Entsparung von ausschließlich sozialversicheningspflichtigem Wertguthaben |
|
| B02 |
keine UV-Pflicht wegen Auslandsbeschäftigung |
|
| B03 |
Versicherungsfreiheit in der UV gemäß SGB VII |
|
Wird das Feld UV-Grund ohne Wert gemeldet, müssen im Datenbaustein Unfallversicherung alle Angaben gemeldet werden:
- der zuständige UV-Träger
- die Mitgliedsnummer des Unternehmens
- die Gefahrtarifstellennummer, denen der Mitarbeiter zugeordnet ist mit dem unfallversicherungspflichtigen Entgelt und den geleisteten Arbeitsstunden
Wird das Feld UV-Grund mit Wert A07, A08 oder A09 gemeldet, muss im Datenbaustein Unfallversicherung nur der zuständige UV-Träger gemeldet werden. keine Mitgliedsnummer und keine Gefahrtarifstelle.
Wird das Feld UV-Grund mit Welt BOI, B02 oder B03 gemeldet, müssen irn Datenbaustein Unfallversicherung die zuständige Berufsgenossenschaft und die Mitgliedsnummer des Unternehmens gemeldet werden, keine Gefahrtarifstelle.
In der ab 01.06.201 1 gültigen Version können die kommunalen Betriebe, die unter die Ausnahmen des 5 129 Abc. 4 SGB VIi fallen, für einen Mitarbeiter zwei unterschiedliche Berufsgenossenschaften (eine öffentliche und eine gewerbliche) gleichzeitig eintragen.
Die Datensatzversion 02 gilt ab 01.06.2011. Die Meldungen in derVersion 01 werden ab 01.08.2011 abgewiesen. In der Übergangszeit sind beide Datensatzversionen zulässig, d.h. Meldungen, die in der Zeit vom 01.06.201 1 bis 31.07.201 1 abgegeben werden, werden von den Krankenkassen eigenständig in die Version 02 konvertiert.
|