Haushalte

Ansprechpartner Menzel

Tamara Menzel

Tel: 03621 777 310

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Sie beschäftigen in Ihrem Haushalt Personal oder denken darüber nach? 

 

Dann sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich zur Anmeldung des Personals beim zuständigen Unfallversicherungsträger verpflichtet. 

 

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht unabhängig:

  • von der Dauer,
  • dem Umfang,
  • und der Höhe der Vergütung des Arbeitsverhältnisses

 

Verdient Ihre Haushaltshilfe weniger als 400 Euro im Monat, gelten die Regelungen für Minijobs. Sie als Arbeitgeber, müssen die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft in 45115 Essen anmelden - Service-Center Tel. 01801200504. Eine Weiterleitung der Daten an die Unfallkasse Thüringen wird von der Bundesknappschaft vorgenommen.

 

Für einen Mindestjahresbeitrag im Kalenderjahr 2006 von 40,00 Euro gewährleisteten wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

 

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