| Haushaltshilfen |
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Sie beschäftigen in Ihrem Haushalt Personal oder denken darüber nach?
Dann sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich zur Anmeldung des Personals beim zuständigen Unfallversicherungsträger verpflichtet.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht unabhängig:
Verdient Ihre Haushaltshilfe weniger als 400 Euro im Monat, gelten die Regelungen für Minijobs. Sie als Arbeitgeber, müssen die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft in 45115 Essen anmelden - Service-Center Tel. 01801200504. Eine Weiterleitung der Daten an die Unfallkasse Thüringen wird von der Bundesknappschaft vorgenommen.
Für einen Mindestjahresbeitrag im Kalenderjahr 2006 von 40,00 Euro gewährleisteten wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Benötigen Sie Infomationsmaterial? Dieses finden Sie hier...
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