| Entschädigungen |
|
|
|
Um unsere Versicherten und ihre Familien finanziell abzusichern, zahlen wir z.B.
Verletztengeld Verletztengeld ist Lohnersatzleistung für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit auf Grund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit (auch Verletzengeld wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege unfallverletzter Kinder).
Übergangsgeld Übergangsgeld ist Lohnersatzleistung während berufsfördernder Leistungen.
Verletztenrente Verletzenrente wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 % unfallbedingt gemindert ist.
Leistungen im Todesfall Leistungen im Todesfall werden gewährt als Sterbegeld, Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung, Hinterbliebenenrenten und Beihilfen.
Abfindungen Abfindungen von Renten sind Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag.
Mehrleistungen Mehrleistungen erhalten nach Satzung diejenigen, die bei Tätigkeiten im Interesse des Gemeinwohls verletzt wurden. |
Entschädigungen
