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DGUV - Vorschrift 2 Informationen über Gesetzesänderungen
Die aktuellen Gesetzesänderungen entnehmen sie bitte den Mitteilungsblättern über Bekanntmachungen nach § 15 Abs. 5 SGB VII. Weiterhin können sie unsere Informationen der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "INFA" entnehmen.
Bekanntmachungen
Mitteilungsblatt Nr. 12 vom April 2011
1. Bekanntmachung der Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 Abs. 5 SGB VII 1.1 Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ DGUV Vorschrift 2
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen hat in ihrer Sitzung am 02. Dezember 2010 das Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ beschlossen. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2010 das Inkrafttreten genehmigt (Aktenzeichen Genehmi-gungsschreiben 55-56447-006).
Folgende Unfallverhütungsvorschrift wird zum 01. Januar 2011 in Kraft gesetzt:
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ DGUV Vorschrift 2
1.2 Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (GUV-V A 6/7, ehemals GUV 0.5)
Mit Inkraftsetzung der DGUV Vorschrift 2 wurde gleichzeitig die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ GUV-V A 6/7 (ehemals GUV 0.5) in der Fassung vom Juni 2003 außer Kraft gesetzt.
Folgende Unfallverhütungsvorschrift wird zum 01. Januar 2011 außer Kraft gesetzt:
„Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
(GUV-V A 6/7, ehemals GUV 0.5)
Renate Müller
Geschäftsführerin |
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